Mi + ALLERHEILIGEN 

H W M vom H

Gesänge: GL 479, GL 542, GL 927

Bei Gedenkfeiern für Verstorbene soll nicht nur die Trauer, sondern vielmehr das österliche Heilsgeheimnis der Auferstehung zum Ausdruck kommen.

10:00 Uhr

Hl. Messe / Für die Pfarrgemeinde

14:30 Uhr

Andacht zum Totengedenken, Friedhofsgang und Gräbersegnung

Von 1. bis 8. Nov. kann täglich einmal ein voll- kommener Ablass für die Verstorbenen ge- wonnen werden. Neben den üblichen Voraus- setzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; ent- schlossener Abkehr von jeder Sünde; Kommu- nionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Fried- hofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich: