Di + ALLERHEILIGEN 

H  W  M  vom H

Gesänge: GL 479, GL 542, GL 927

 

10:00 Uhr

Festmesse / Für alle + d. Fam. Talfischer

14:30 Uhr

Friedhofsgang

 

1997: Matjeka, Rudolf, Prof. i. R.

2007: Ziemba, Mag. Marek, ED. Wroclaw, Mod. in Ebreichsdorf und Weigelsdorf

2016: Sofer, Dipl.-Ing. DDr. Hubert, Kpl. i. R.

 

Hinweise für Allerseelen

 

Wo  Gedenkfeiern  für  Verstorbene  üblich sind, soll in ihnen nicht nur die Trauer, sondern vielmehr das österliche Heilsgeheimnis der Auferstehung zum Ausdruck kommen. Segnung der Gräber s. Benediktionale 72.

 

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen

Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossener Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet in den Anliegen des Papstes – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach dem Kirchenbzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:

a)  an Allerheiligen oder am Allerseelentag oder am Sonntag vor oder nach Allerheiligen (einschließlich des Vortages ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Vaterunser und Glaubensbekenntnis; in Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen;

oder

b)  vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

 

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.